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Der Datenschutz gilt als Grundrecht in Österreich. Informationen, die Auskunft über eine Person geben oder nicht allgemein zugänglich sind, müssen mit Geheimhaltung behandelt werden. Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite der österreichischen Datenschutzbehörde.
https://kommunal.at/glossar/datenschutz
Verordnungssammlung gemäß § 32 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985
weiterführende Links: Gesetzgebung Land Vorarlberg