Legalisatorin

Alexandra Martin

    Beglaubigungen in Grundbuchssachen

    Beglaubigungen von Unterschriften auf Originalurkunden (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Pfandurkunden, Grundbuchseintragungen), die für eine grundbücherliche Eintragung bei einem Gericht in Vorarlberg bestimmt sind, werden vom Legalisator Alexandra Martin für Raggal gemacht. Die Grundparzelle muss in Raggal sein oder einer der beteiligten Personen muss in Raggal wohnhaft sein.

    Die Partei(en), deren Unterschrift zu beglaubigen ist (sind), muss (müssen) dem Legalisator persönlich bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, so hat die Partei zwei Identitätszeugen beizubringen. Solche Zeugen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, müssen glaubwürdig und dem Legalisator persönlich bekannt sein.

    Legalisierungsgebühren
    Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.08.2001, BGBl. II Nr. 297/1, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift (jede weitere Unterschrift zusätzlich + 50 %) wie folgt festgesetzt:

    Euro 2,00 - bis zu einem (Vertrags-) Wert von Euro 700
    Euro 6,00 - bei einem Wert über Euro 700 - 7.000 
    Euro 15,00 - bei einem Wert über 7.000 - 35.000
    Euro 20,00 - bei einem Wert über 35.000
    Euro 2,00 - bei einem unbestimmten Wert

    Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist zusätzlich immer eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.

    Um Terminvereinbarung wird gebeten - Tel. 05553/201-114 (Alexandra Martin).

    Legalisatorin in der Gemeinde Raggal
    Alexandra Martin
    Tel.: +43 (0)5553/201-114
    alexandra.martin@raggal.at

    Termine nach Vereinbarung