Beglaubigungen in Grundbuchssachen
Beglaubigungen von Unterschriften auf Originalurkunden (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Pfandurkunden, Grundbuchseintragungen), die für eine grundbücherliche Eintragung bei einem Gericht in Vorarlberg bestimmt sind, werden vom Legalisator Alexandra Martin für Raggal gemacht. Die Grundparzelle muss in Raggal sein oder einer der beteiligten Personen muss in Raggal wohnhaft sein.
Die Partei(en), deren Unterschrift zu beglaubigen ist (sind), muss (müssen) dem Legalisator persönlich bekannt sein. Ist dies nicht der Fall, so hat die Partei zwei Identitätszeugen beizubringen. Solche Zeugen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, müssen glaubwürdig und dem Legalisator persönlich bekannt sein.
Legalisierungsgebühren
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.08.2001, BGBl. II Nr. 297/1, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift (jede weitere Unterschrift zusätzlich + 50 %) wie folgt festgesetzt:
Euro 3,00 - bis zu einem (Vertrags-) Wert von Euro 700
Euro 7,00 - bei einem Wert über Euro 700 - Euro 3.000
Euro 9,00 - bei einem Wert über Euro 3.000 - Euro 7000
Euro 24,00 - bei einem Wert über Euro 7.000 - Euro 35.000
Euro 31,00 - bei einem Wert über Euro 35.000
Euro 3,00 - bei einem unbestimmten Wert
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist zusätzlich immer eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.
Um Terminvereinbarung wird gebeten - Tel. 05553/201 (Alexandra Martin).
Legalisatorin in der Gemeinde Raggal
Alexandra Martin
Tel.: +43 (0)5553/201
alexandra.martin@raggal.at
Termine nach Vereinbarung