Vergebührung Lebensbestätigungen

Paragraph

In Österreich wohnhafte Personen, welche eine Pension aus dem Ausland beziehen, müssen der dortigen Ausgleichskasse eine Lebensbestätigung vorlegen.

Für diese Lebensbescheinigungen (amtliche Bestätigung MIT Adressierung) sind ab dem 1. Juni 2024 Bundesverwaltungsabgaben in Höhe von € 2,10 zu entrichten (gem. Gebührenrichtlinie 2019, Rz 361). 

Die Kosten für die amtliche Bestätigung OHNE Adressierung belaufen sich auf € 16,40 (gem. § 14 TP 14 GebG; Bundesverwaltungsabgabenordnung).

25.04.2024