Gewerbeangelegenheiten

Zuständig für Gewerbeberechtigungen und Gewerbescheine:
Bezirkshauptmannschaft Bludenz

Alle Objekte in denen mehr als 10 Betten zur Vermietung gelangen oder überlassen werden (sog. Raumüberlassung - auch ohne Dienstleistungen), sind in der bau- und gewerberechtlichen Zuständigkeit der BH-Bludenz. Werden Gästebetten in zwei oder mehreren verschiedenen Objekten vermietet, so gilt hier die Zusammenrechnung und liegt die Zuständigkeit ebenfalls bei der BH-Bludenz.

 

Zuständig