An- Ab- und Ummeldungen

Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss dies bei der zuständigen Meldebehörde melden. Auch eine Änderung des Familiennamens, des Vornamens, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechtes und der Wohnsitzqualität (Haupt- oder Nebenwohnsitz) muss gemeldet werden. Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen oder durch einen beauftragten Boten erfolgen. Sie kann auch postalisch vorgenommen werden. Da die notwendigen Urkunden aber immer im Original bzw. zumindest in beglaubigten Kopien beigelegt werden müssen, ist eine postalische Anmeldung nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Die wichtigsten Ausnahmen sind: - wer nicht länger als 3 Tage in einer Wohnung Unterkunft nimmt; - wer bereits anderswo in Österreich gemeldet ist und nicht länger als 2 Monate unentgeltlich in einer Wohnung Unterkunft nimmt (Besuch usw.); - wer sich als Patient in einem Krankenhaus oder einer Pflegeanstalt aufhält. Meldezettel Anlässlich der Anmeldung ist der Meldebehörde ein vollständig ausgefüllter Meldezettel vorzulegen. Der ausgefüllte Meldezettel ist sowohl vom Unterkunftnehmer als auch vom Unterkunftgeber zu unterfertigen.

Anmeldung in einem Beherbergungsbetrieb Wer in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, ist innerhalb von 24 Stunden durch die Eintragung im Gästeblatt anzumelden.

http://www.help.gv.at

Zuständig