Jagdgenossenschaft Raggal

Jedes Grundstück muss zu einem Jagdgebiet gehören.
Als Jagdgebiete werden unterschieden:
-  das Eigenjagdgebiet
-  das Genossenschaftsjagdgebiet.
 
Ein Eigenjagdgebiet ist eine im Alleineigentum oder im gemeinschaftlichen Eigentum stehende zusammenhängende jagdlich nutzbare Grundfläche ("Grundstücke mit gleichen Eigentumsverhältnissen") im Ausmaß von mindestens 115 ha, die von der Behörde als Eigenjagdgebiet festgestellt wurde. Die Befugnis zur Eigenjagd umfasst die freie Verfügung der/des Jagdverfügungsberechtigten über die Form der Ausübung des Jagdrechtes im Eigenjagdgebiet durch Selbstnutzung oder Verpachtung. Diese Befugnis wurde bereits 1849 durch ein Kaiserliches Patent festgelegt. 

Alle im Bereich einer Gemeinde gelegenen nicht als Eigenjagdgebiet festgestellten Grundstücke bilden das Genossenschaftsjagdgebiet. Die Jagdgenossenschaft wird von der Gesamtheit der Eigentümer und Eigentümerinnen all jener Grundstücke gebildet, die zu ein und demselben Genossenschaftsjagdgebiet gehören oder aus diesem Genossenschaftsjagdgebiet einem Eigenjagdgebiet zugeordnet sind.


Kontaktdaten:

Jagdgenossenschaft Raggal

Raggal 149

6741 Raggal

E-Mail sendenjagdgenossenschaft@raggal.at


Obmann:  

Bickel Bernhard; T +43 664 3301239E-Mail senden


Obmann Stv.:                    

Jenny Bernhard; T+43 664 4644402


Kassier:                             

Jenny Bernhard


Beirat:                              

Küng Felix


Schriftführer:                    

Hartmann Gilbert


Vertreter der Gemeinde:   

Martin Irmgard


Ersatzmitglieder:

Schneider Othmar, Pfefferkorn Klaus, Sparr Heinrich, Kaufmann Edwin

Obmann

Kontaktdaten von Bickel Bernhard
NameBickel Bernhard
Telefon+43 664 3301239
Adresse6741 Raggal
Raggal 149

Obmann Stv.

Kontaktdaten von Jenny Bernhard
NameJenny Bernhard
Telefon+43 664 4644402