Wassergenossenschaft Raggal

    Trink- und Nutzwasser

    Grundgebühr
    Jeder zum Wasserbezug Verpflichtete, ob er in seiner Wohnung oder Betriebsstätte Wasser bezieht oder nicht, sowie jeder Eigentümer von Gebäuden, Grundstücken, Betrieben oder Anlagen (Abnehmer), der Wasser bezieht, hat für sich und seine Mieter eine Wassergrundgebühr zu entrichten.

    Anschlussgebühr
    Der Anschlusswerber hat eine einmalige Anschlussgebühr zu entrichten:

    1. Anschlussgebühr bis 500m³ umbauter Raum       € 1.800,-- (inkl. 10% Ust)
    2. Anschlussgebühr bis 1500 m³ umbauter Raum    € 3.100,-- (inkl. 10%Ust)
    3. Anschlussgebühr über 1500 m³ umbauter Raum  € 3.100,-- (inkl. 10% Ust)
      zusätzlich pro m³ umbauter Raum                      €       2,00 -- (inkl. 10%Ust)
    4. Anschlussgebühr für landwirtschaftliche
      Wirtschaftsgebäude (mit Viehhaltung)                 €    800,-- (inkl. 10% Ust)

    Bezugsgebühr
    Für den Bezug von Wasser von der Wassergenossenschaft Raggal werden Wasserbezugsgebühren erhoben. Die Berechung liegt dem Wasserverbrauch zugrunde.

    Diese Gebühren werden eingehoben, um die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Wasserversorgungsanlage zu decken.

    Der Gebührensatz pro m³ Wasserverbrauch beträgt (03/11-03/12) € 0,70 (inkl. 10%Ust)
    Wasserzähler bis 3m³/h € 15,40 jährlich (inkl. 10%Ust)
    Wasserzähler bis 7m³/h € 22,00 jährlich (inkl. 10%Ust)

    Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt jährlich einmal.

    Datei herunterladen: PDFStatuten Wassergenossenschaft Raggal

    Datei herunterladen: PDFWassergebührenordnung

    Datei herunterladen: PDFWasserleitungsordnung